Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er umfasst 10 Kommunen und bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Amt für Schule und Bildung an der Klinikschule - in Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises - die Stelle einer/eines
Sekretärin/Sekretärs (m/w/d)
in Teilzeit (50 %, 19,5 Std./wöchentlich) zu besetzen. Die Stelle ist zunächst befristet für ein Jahr, mit dem Ziel der Entfristung bei entsprechender Bewährung.
Eine Eingruppierung kann bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen entsprechend der Stellenbewertung nach Entgeltgruppe EG 7 TVöD erfolgen. Dienstort ist Hürth.
Der Rhein-Erft-Kreis ist Träger von sieben Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache sowie von fünf Berufskollegs.
Zum 01.02.2023 wurde zudem eine Klinikschule mit zwei Standorten (Hürth und Wesseling) neu gegründet.**** Die Klinikschule unterrichtet Kinder und Jugendliche aller Schulformen, die in einem Schulverhältnis stehen und sich in der Behandlung von Krankenhäusern und medizinisch-therapeutisch vergleichbaren Einrichtungen befinden. Schülerinnen und Schüler der Klinikschule sind vorrangig langfristig Erkrankte, die für einen ärztlich prognostizierten Zeitraum von mindestens vier Wochen nicht am Unterricht ihrer Schule teilnehmen können.
Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:
Der Dienst ist in der Regel vormittags zu verrichten. Der Erholungsurlaub ist grundsätzlich während der Schulferien zu nehmen.
Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit. Aus diesem Grund wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:
Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz.