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AUSBILDUNG

Der Rhein-Erft-Kreis bildet auch im Einstellungsjahr 2024 zum 01.09.2024

Inspektoranwärterinnen/Inspektoranwärter Dualer Studiengang Bachelor of Arts
Schwerpunkt: Verwaltungsinformatik (m/w/d)


aus.

Wir bieten:

Hier
    • ein bezahltes Studium mit einer praxisbezogenen und vielfältigen Ausbildung unter qualifizierter Anleitung,
    • Ausbildung im Beamtenverhältnis,
    • attraktive Anwärterbezüge in Höhe von zurzeit 1.405,68 €,
    • monatlicher Fahrtkostenzuschuss (individuell einsetzbar),
    • Bereitstellung eines iPads,
    • flexible Arbeitszeiten,
    • sehr gute Einbindung in die Praxis,
    • Sonderurlaub für Prüfungen,
    • Interessensvertretung für Auszubildende,
    • Patenschaft mit einem Azubi aus den höheren Ausbildungsjahrgängen,
    • Teilnahme am betrieblichen Gesundheitsmanagement (z. B. Urban Sports).

Ideale Perspektiven:

Hier
    • vielfältige Einsatzmöglichkeiten in der IT-Organisation,
    • Weiterbildungsmöglichkeiten.

Wir erwarten:

Hier
    • freundlicher Umgang mit Menschen,
    • Interesse an der fachlichen Begleitung von behördlichen Prozessen im Rahmen der Digitalisierung,
    • gute sprachliche und technische Fähigkeiten,
    • Lern- und Leistungsbereitschaft,
    • Teamfähigkeit,
    • Interesse an technischen Vorgängen, Informations- und Datenverarbeitung,
    • Selbstständigkeit,
    • Eigeninitiative,
    • eigenständiges Erarbeiten von Lerninhalten im Selbststudium

Vorausgesetzt wird:

Hier
    • allgemeine Hochschulreife oder uneingeschränkte Fachhochschulreife,
    • deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Angehörigkeit,
    • Führungszeugnis ohne Einträge und
    • Freude an der Ausbildung.

Allgemeine Grundsätze?

Hier

Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz.

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