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Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er umfasst 10 Kommunen und bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung. Zur Personalgewinnung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Gesundheitsamt, Abteilung 53/3 "Sozialpsychiatrischer Dienst", die Stelle einer/eines

Sozialarbeiterin/Sozialarbeiters (m/w/d)


in Vollzeit zu besetzen. Die Einstellung erfolgt befristet bis zum 31.12.2024. Eine Eingruppierung kann bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen entsprechend der Stellenbewertung nach Entgeltgruppe 10 TVöD (vgl. Besoldungsgruppe A 11 LBesO A NRW) erfolgen. Dienstort ist Bergheim.

Was bringen Sie mit?

Hier
    • Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik sowie staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben können
    • Erfahrungen in der Netzwerkarbeit, Sucht- und Psychiatriekoordination oder Konzepterstellung
    • Kenntnisse der Sozialgesetzbücher und der angrenzenden Rechtsverordnungen in Bezug auf die auszuübende Tätigkeit sowie Fachkenntnisse zum Gesetz für psychisch Kranke (PsychKG), Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (ÖGDG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere Betreuungsrecht und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Was ist Ihr Aufgabengebiet?

Hier
    • Beratung und Betreuung psychisch Kranker, Abhängigkeitskranker und psychisch sowie geistig Behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen im Rahmen des gesetzlichen Auftrages nach PsychKG, ÖGDG und Sozialgesetzbuch
    • Beratung der Angehörigen und des sozialen Umfelds • Einleitung und ggf. Begleitung sowie Organisation von Hilfen in Zusammenarbeit mit Ärztinnen/Ärzten des Sozialpsychiatrischen Dienstes
    • Mitwirkung bei Kriseninterventionen einschließlich Unterbringungen nach dem Gesetz für psychisch Kranke (PsychKG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
    • Fertigung von Sozialberichten und Stellungnahmen für diverse Leistungsträger
    • Teilnahme an Fach- und Fallkonferenzen
    • Netzwerkarbeit, Mitwirkung an der Suchtkoordination und Psychiatrieplanung
    • Mitwirkung bei der statistischen Berichterstattung, Aktenführung, Pflege und Weiterentwicklung der digitalen Dokumentation
    • Mitwirkung an Konzepten und strategischen Planungen
    • Öffentlichkeitsarbeit

Was ist außerdem wünschenswert?

Hier
    • PC-Kenntnisse der Standardsoftware MS Office
    • Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten, auch in Außensprechstunden in den Kommunen des Rhein-Erft-Kreises
    • Lernbereitschaft und Belastbarkeit
    • Kommunikations-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit
    • Engagement für sozialpsychiatrische Aufgaben
    • Wegen des Einsatzes im Außendienst sind eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft, den privaten PKW gegen Kostenerstattung für dienstliche Zwecke einzusetzen, erforderlich

Was bieten wir Ihnen?

Hier

    Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit. Aus diesem Grund wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:

    • Gleitende Arbeitszeit
    • Möglichkeit der Heimarbeit
    • eigener Betriebskindergarten
    • betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. vergünstigte Firmenfitness-Angebote)
    • vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
    • attraktive Aufstiegschancen
    • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    • krisensichere Arbeitsplätze

Allgemeine Grundsätze?

Hier

Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet, jedoch muss die Bereitschaft bestehen, die Arbeitszeit den dienstlichen Belangen anzupassen.

Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz.

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