Image Image

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amt für Hochbau, obere Bauaufsicht und Wohnungswesen eine/einen

Sachbearbeiter/in für die obere Bauaufsicht, Fördermittelmanagement, Vertragswesen (m/w/d)

Arbeitsbeginn:
Nächstmöglicher Zeitpunkt
Beschäftigungsdauer:
Zunächst befristet (2 Jahre)
Arbeitszeit:
Vollzeit oder Teilzeit
Laufbahn:
Gehobener Dienst
Entgeltgruppe:
EG 11 + ggfs. Zulage zur EG 12 TVöD VKA
Dienstort:
Bergheim
Bewerbungsfrist:
31.08.2024

Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis mit 10 Kommunen im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region eine Vielzahl an unterschiedlichen Berufsfeldern und Einstiegsmöglichkeiten in den öffentlichen Dienst.

Weitere Informationen zur Stellenausschreibung.

Ihre Aufgaben

Die obere Bauaufsicht ist als Fachaufsichtsbehörde für die unteren Bauaufsichtsbehörden im Rhein-Erft-Kreis im Rahmen von Beschwerden und Eingaben für planungs- und bauordnungsrechtliche Angelegenheiten zuständig. Zusätzlich ist im Rahmen von sog. Petitionen dem Ministerium nach vorheriger Anhörung der unteren Bauaufsichtsbehörden entsprechend zu berichten. Auch die regelmäßig stattfindende Überwachung der sog. wiederkehrenden Prüfungen ist Pflichtaufgabe der oberen Bauaufsicht und mit aller Sorgfalt gewissenhaft zu erledigen.

Zudem müssen im Bereich des amtsinternen Fördermittelmanagements baubezogene Fördermittelanträge vorbereitet, kontrolliert und nach entsprechenden Freigaben beim Fördermittelgeber eingereicht werden. Auch die im Anschluss notwendigen Verwendungsnachweise müssen sorgfältig zusammengestellt, geprüft und an die dafür vorgesehenen Stellen fristgerecht weitergeleitet werden. Vorkenntnisse im Bereich des Fördermittelmanagements sind hinsichtlich des Bewerbers bzw. der Bewerberin wünschenswert und werden grundsätzlich positiv bewertet - sind aber keine festgeschriebene Bedingung im Zuge des Einstellungsverfahrens.

Außerdem sind amtsinterne Vertragsvorlagen (z.B. für externe Fachplaner) zu prüfen und stets auf den aktuellen Stand zu bringen. Zudem sind vorbereitete Vertragsentwürfe gewissenhaft zu prüfen, ggf. zu korrigieren und entsprechend freizugeben. Das Vertragswesen nimmt diesbezüglich den geringsten Aufgabenanteil in Anspruch, ist aber ebenfalls mit aller Sorgfalt gewissenhaft zu erledigen.

Das bringen Sie mit

  • Abgeschlossenes Studium als Diplom-Ingenieur/in, Bachelor oder Master of Arts (Engineering) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen (Baubetrieb) oder Baumanagement oder
  • Abgeschlossenes Studium im Bereich Rechtswissenschaften / Bachelor of Laws oder
  • Abschluss der Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin/ zum Verwaltungsfachwirt (vormals: Angestelltenlehrgang II)
  • Einsatzbereitschaft
  • vorausschauendes/pro-aktives Handeln
  • Kooperationsbereitschaft
  • Ein hohes Maß an Eigeninitiative und Teamfähigkeit

Der Bewerber bzw. die Bewerberin sollte zudem über Kenntnisse im Bereich des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts verfügen. Er/Sie sollte zudem in der Lage sein, baurechtliche Entscheidungen auch im Rahmen ordnungsbehördlicher Verfahren auf Grundlage geltenden Baurechts und geltender Rechtsprechung zu prüfen bzw. zu korrigieren sowie die entsprechende Korrespondenz zu führen.

Die Fahrerlaubnis der Klasse B, sowie die Bereitschaft, den eigenen PKW gegen Kostenerstattung zu Dienstfahrten einzusetzen, sind für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich.

Das bieten wir Ihnen

Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit.

Es wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:

  • Gleitende Arbeitszeit
  • Möglichkeit der Heimarbeit
  • Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberanteil und Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B. vergünstigte Firmenfitness-Angebote – Urban Sports Club)
  • Eigener Betriebskindergarten
  • Vielfältige Fortbildungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen
  • Kostenfreie Parkplätze und eine Kantine
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Krisensichere Arbeitsplätze

Allgemeine Grundsätze

Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet, jedoch muss die Bereitschaft bestehen, die Arbeitszeit den dienstlichen Belangen anzupassen.

Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind.

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz.

Haben Sie noch Fragen?

Für fachliche Rückfragen steht Ihnen Herr Dr. Koch (Amtsleiter) unter der Telefonnummer 02271/83-16310 oder per Mail unter andreas.koch@rhein-erft-kreis.de zur Verfügung.

Sollten Sie allgemeine Fragen zum Stellenbesetzungsverfahren oder tarifrechtliche Fragen haben, können Sie gerne Kontakt zum Amt für Personalmanagement und Organisation, (Frau Schnäpp) unter 02271/83-11145 oder per Mail unter alina.schnaepp@rhein-erft-kreis.de aufnehmen.

Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung, die Sie bis zum 31.08.2024 ausschließlich über unser Online-Bewerberportal einreichen können.

Zurück zur Übersicht Online-Bewerbung