Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er umfasst 10 Kommunen und bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung.
Sie haben eine Ausbildung als Techniker/in oder ein Studium im Bereich Technik und möchten praxisnah in verantwortungsvolle Aufgaben im öffentlichen Dienst eingearbeitet werden?
Dann sind Sie die geeignete Bewerberin / der geeignete Bewerber (m/w/d) für das
Nachwuchsförderungsprogramm
des Rhein-Erft-Kreises.
Das Nachwuchsförderungsprogramm ermöglicht Ihnen, auch als Berufseinsteiger, einen Direkteinstieg in die Verwaltung und bietet attraktive Chancen für Ihre berufliche Karriere.
Die Eingruppierung erfolgt auf Grundlage der persönlichen Voraussetzungen. Die Stellen der ausgebildeten Techniker/innen sind mit Entgeltgruppe 9b TVöD, die sonstigen Stellen mit abgeschlossenem Studium sind bis Entgeltgruppe 11 TVöD bewertet.
Bei den Stellen handelt es sich um Vollzeitstellen (39 Std. / Woche). Das Angebot gilt grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte, es muss jedoch die Bereitschaft bestehen, auch an Nachmittagen Dienst zu versehen und die Arbeitszeit den dienstlichen Belangen anzupassen.
Die Einstellung erfolgt zunächst für die Dauer von zwei Jahren nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Mit Ende des Nachwuchsförderungsprogramms haben Sie die Möglichkeit, in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen zu werden.
Dienstort ist Bergheim.
Sie werden entsprechend Ihrer vorhandenen Qualifikation in einem der nachfolgenden Bereiche eingesetzt:
Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit. Aus diesem Grund wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:
Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz.