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AUSBILDUNG

Der Rhein-Erft-Kreis bildet auch im Einstellungsjahr 2025 zum 01.09.2025

Vermessungsoberinspektoranwärterin / Vermessungsoberinspektoranwärter (m/w/d)

aus.

Wir bieten:

Hier
    • eine praxisbezogene und vielfältige Ausbildung, in der Sie umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten zu allen Aspekten des amtlichen Vermessungswesens erwerben werden,
    • Ausbildung im Beamtenverhältnis,
    • attraktive Anwärterbezüge in Höhe von zurzeit 1.405,68 € (ggf. kann für die gesamte Dauer der Ausbildung eine Anwärtersonderzulage in Höhe von 70 % der Brutto-Anwärterbezüge gezahlt werden),
    • monatlicher Fahrtkostenzuschuss (individuell einsetzbar),
    • Bereitstellung eines iPads,
    • flexible Arbeitszeiten,
    • sehr gute Einbindung in die Praxis,
    • Sonderurlaub für Prüfungen,
    • Interessensvertretung für Auszubildende,
    • Patenschaft mit einem Azubi aus den höheren Ausbildungsjahrgängen und
    • Teilnahme am betrieblichen Gesundheitsmanagement (z. B. Urban Sports).

Ideale Perspektiven:

Hier
    • vielfältige Einsatzmöglichkeiten im Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation,
    • Weiterbildungsmöglichkeiten.

Wir erwarten:

Hier
    • freundlicher Umgang mit Menschen,
    • gute Kenntnisse der deutschen Sprache,
    • Lern- und Leistungsbereitschaft,
    • Teamfähigkeit,
    • Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften,
    • Interesse am Umgang mit fachtechnischer Hard- und Software,
    • Selbstständigkeit,
    • Eigeninitiative,
    • innovatives Denken und
    • eigenständiges Erarbeiten von Lerninhalten im Selbststudium.

Vorausgesetzt wird:

Hier
    • Diplom- oder Bachelorabschluss in der Fachrichtung Vermessungswesen oder Geoinformatik,
    • oder abgeschlossenes Studium mit mind. 9 Wissensgebieten nach Anlage 7 der VAPV 2.1 (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessung LG 2.1) vom 18.05.2021,
    • mindestens 180 ECTS-Punkte,
    • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“,
    • deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Angehörigkeit,
    • Führungszeugnis ohne Einträge,
    • Höchstalter 41 Jahre.

Allgemeine Grundsätze?

Hier

Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz.

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