Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er umfasst 10 Kommunen und bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung. Zur Personalgewinnung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Gesundheitsamt, Abteilung 53/1 „Amts- und sozialärztliche Aufgaben/Beratungsdienste“, die Stelle einer/eines
in Vollzeit zu besetzen. Die Einstellung erfolgt unbefristet.
Eine Eingruppierung kann bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen entsprechend der Stellenbewertung nach Entgeltgruppe 15 TVöD erfolgen. Dienstort ist Bergheim.
Das Aufgabengebiet umfasst die Erstellung von Konzepten der Gesundheitsversorgung, Beratung in Fragen der Gesundheitsversorgung, Gesundheitsförderung und Gesundheitsökonomie, Förderprogramme zur Sicherung und Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung, Erstellung von fachlich-gesundheitswissenschaftlichen Stellungnahmen, Auswertungen und Berichten, Erstellen eines Data-Ware-Houses, Ausarbeitung von Projekten und Projektbegleitung, Amtsärztliche Gutachten und Fragestellungen der Medizinal- und Krankenhausaufsicht, insbesondere:
Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit. Aus diesem Grund wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:
Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet, jedoch muss die Bereitschaft bestehen, auch nachmittags Dienst zu versehen und die Arbeitszeit den dienstlichen Belangen anzupassen.
Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem
Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen
von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person
eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des
Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz.