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AUSBILDUNG

Der Rhein-Erft-Kreis bildet auch im Einstellungsjahr 2025 zum 01.08.2025

Verwaltungsfachangestellte (m/w/d)

aus.

Wir bieten:

Hier
    • Ausbildung mit Vielfalt und Anspruch,
    • Begleitung und Beratung während Praxisausbildung durch qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder,
    • flexible Arbeitszeiten,
    • sehr gute Einbindung in die Praxis,
    • attraktive Ausbildungsvergütung nach TVAöD,
    • monatlicher Fahrtkostenzuschuss (individuell einsetzbar),
    • Bereitstellung eines iPads,
    • Sonderurlaub für Prüfungen,
    • Interessensvertretung für Auszubildende,
    • Abschlussprämie nach der Ausbildung,
    • Patenschaft mit einem Azubi aus den höheren Ausbildungsjahrgängen und
    • Teilnahme am betrieblichen Gesundheitsmanagement (z. B. Urban Sports).

Ideale Perspektiven:

Hier
    • vielfältige Einsatzmöglichkeiten in der Verwaltung,
    • Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten,
    • Übernahme nach der Ausbildung

Wir erwarten:

Hier
    • freundlicher Umgang mit Menschen,
    • gute sprachliche Fähigkeiten,
    • Lern- und Leistungsbereitschaft,
    • Teamfähigkeit,
    • Freude an der Informations- und Datenverarbeitung,
    • Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften und an betriebswirtschaftlichen Vorgängen,
    • Eigeninitiative und
    • innovatives Denken.

Vorausgesetzt wird:

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    • mindestens Fachoberschulreife, 
    • Führungszeugnis ohne Einträge und
    • Freude an der Ausbildung.

Allgemeine Grundsätze?

Hier

Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz.

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