Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er umfasst 10 Kommunen und bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Gesundheitsamt, Abteilung 54/4 "Umwelthygiene und Infektionsschutz", die Stelle einer/eines
in Vollzeit und Teilzeit (19,5 Stunden) zu besetzen. Die Einstellung erfolgt unbefristet. Eine Eingruppierung kann bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 9aTVöD erfolgen. Dienstort ist Bergheim.
Das Aufgabengebiet umfasst:
Hygieneüberwachung von Einrichtungen, Überwachung von Schwimm- und Badewasser sowie Trinkwasser, Infektionshygienische Angelegenheiten wie Ermittlung, Beratung, Begehung und Belehrung, Digitalisierungsstrategie, Prozessdigitalisierung, Schnittstellenmanagement und Interoperationalisierung, Umsetzung des OZG im Gesundheitsamt, Weiterentwicklung der Fachanwendungen, Einrichten eines Data-Ware-House, Qualitätsmanagement. Insbesondere:
Wegen des Einsatzes im Außendienst sind eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft, den privaten PKW gegen Kostenerstattung für dienstliche Zwecke einzusetzen, erforderlich.
Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit. Aus diesem Grund wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:
Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet, jedoch muss die Bereitschaft bestehen, die Arbeitszeit den dienstlichen Belangen anzupassen.
Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz.