Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er umfasst 10 Kommunen und bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung. Derzeitig suchen wir als Verstärkung im Amt für Informationstechnologie zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen ausgebildeten:
in Vollzeit.
Eine Eingruppierung kann bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen entsprechend der Stellenbewertung nach Entgeltgruppe EG 9a TVöD erfolgen. Die Besetzung der Stelle erfolgt unbefristet.
Visual Studio, PHP, ContentManagementSysteme, Linux und Windows Serversysteme
Da der Rhein-Erft-Kreis in der Aufgabenerledigung ein hohes Maß an Kunden-, Service- und Lösungsorientierung verfolgt, sollten zu Ihren persönlichen Qualifikationen neben Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft, insbesondere, Kommunikations- und Teamfähigkeit, sowie die Befähigung zum strukturierten Denken und Arbeiten zählen.
Ein freundliches, gepflegtes und sachkundiges Auftreten, ebenso wie Engagement und Spaß an der Arbeit mit IT-Problemen werden vorausgesetzt.
Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit. Aus diesem Grund wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:
Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte und für die Tätigkeit im Homeoffice geeignet. Auf Grund des hohen Maßes an Kunden- und Serviceorientierung im Rahmen der Aufgabenerledigung beim Amt für Informationstechnologie, muss jedoch die Bereitschaft bestehen, auch an Nachmittagen Dienst zu versehen und die Arbeitszeit den dienstlichen Belangen anzupassen (z.B. bei Updates und Migrationen).
Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem
Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen
von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person
eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des
Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz.