Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er umfasst 10 Kommunen und bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Amt für Straßenbau und Verkehr die Stelle einer/eines
in Teilzeit zu besetzen. Eine Einstellung erfolgt zunächst befristet bis zum 31.12.2023; ggf. ist eine Entfristung zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 9c TVöD. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 19,5 Stunden. Dienstort ist Köln-Marsdorf.
Der Aufgabenbereich umfasst die Bearbeitung aller haushalts- und vergaberechtlichen Angelegenheiten innerhalb des Straßenbetriebsdienstes. Hierzu gehören insbesondere die federführende Mitwirkung an der Budgetplanung, die selbstständige Bearbeitung aller Haushaltsangelegenheiten, die Initiierung und Fortschreibung einer Kosten- und Leistungsrechnung sowie die Mitwirkung an Vergabeverfahren und Aufträgen.
Zum Aufgabengebiet gehört auch die Abwesenheitsvertretung der Teamleitung.
Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit. Aus diesem Grund wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:
Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz.