Image Image

Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er umfasst 10 Kommunen und bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Amt für Straßenbau und Verkehr die Stelle einer/eines

Sachbearbeiter/in (m/w/d) für die betriebswirtschaftliche Steuerung des Straßenbetriebsdienstes

in Teilzeit zu besetzen. Eine Einstellung erfolgt zunächst befristet bis zum 31.12.2023; ggf. ist eine Entfristung zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 9c TVöD. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 19,5 Stunden. Dienstort ist Köln-Marsdorf.

Was bringen Sie mit?

Hier
  • Qualifikation für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (vormals: gehobener Dienst) oder
  • Abschluss der Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin/ zum Verwaltungsfachwirt (vormals: Angestelltenlehrgang II) oder
  • Abgeschlossenes Bachelorstudium oder vergleichbarer Abschluss in der Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre oder 
  • einer/eines staatlich geprüfte/n Betriebswirt/in oder
  • eine vergleichbare Qualifikation

Was ist außerdem wünschenswert?

Hier
  • Eigeninitiative sowie eine selbstständige, strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise
  • Im Zusammenhang mit der Initiierung und Fortschreibung der Kosten- und Leistungsrechnung sind konzeptionelles Denken und Methodenkompetenz erforderlich
  • Hohes Maß an Teamfähigkeit, Flexibilität sowie eine ausgeprägte schriftliche und mündliche Kommunikationskompetenz
  • Fundierte Fachkenntnisse im kaufmännischen Rechnungswesen und der Buchführung sowie Erfahrungen mit dem doppischen Haushaltsrecht und dem Vergaberecht
  • Vorkenntnisse im Straßen- und Wegegesetz NRW und ein Grundverständnis für technische Vorgänge sind wünschenswert
  • Sicherer Umgang mit der Standardanwendung MS Office sowie die Bereitschaft, sich in spezielle Fachsoftware einzuarbeiten
  • Im Rahmen der Wahrnehmung von Außendienstterminen erfordert die Aufgabenerfüllung den Einsatz des privaten Pkw für dienstliche Zwecke
  • Es handelt sich um eine Teilzeitstelle; es muss jedoch zwingend die Bereitschaft bestehen, auch nachmittags Dienst zu versehen und die Arbeitszeit den dienstlichen Belangen anzupassen

    Was ist ihr Aufgabenbereich?

    Hier

    Der Aufgabenbereich umfasst die Bearbeitung aller haushalts- und vergaberechtlichen Angelegenheiten innerhalb des Straßenbetriebsdienstes. Hierzu gehören insbesondere die federführende Mitwirkung an der Budgetplanung, die selbstständige Bearbeitung aller Haushaltsangelegenheiten, die Initiierung und Fortschreibung einer Kosten- und Leistungsrechnung sowie die Mitwirkung an Vergabeverfahren und Aufträgen.

    Zum Aufgabengebiet gehört auch die Abwesenheitsvertretung der Teamleitung.

                        Was bieten wir Ihnen?

                        Hier

                        Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit. Aus diesem Grund wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:

                        • Gleitende Arbeitszeit
                        • Möglichkeit der Heimarbeit
                        • eigener Betriebskindergarten
                        • betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. vergünstigte Firmenfitness-Angebote)
                        • vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
                        • attraktive Aufstiegschancen
                        • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
                        • krisensichere Arbeitsplätze

                        Allgemeine Grundsätze?

                        Hier

                        Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind.

                        Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

                        Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz.


                        Zurück zur Übersicht Online-Bewerbung