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Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er umfasst 10 Kommunen und bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht das Amt für Gebäudemanagement eine

Reinigungs- und Spülkraft (m/w/d)


für die Jugendbildungsstätte „Jugendhof Finkenberg“ in 53945 Blankenheim.

Die Einstellung erfolgt unbefristet. Die Arbeitszeit beträgt 19,5 Stunden. Eine Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 2 TVöD. Dienstort ist Blankenheim.

Was bringen Sie mit?

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    • Leistungsbereitschaft, Teamfähigkeit und Pünktlichkeit
    • Flexibilität hinsichtlich der täglichen Arbeitszeit
    • Bereitschaft zur Tätigkeit an Wochenenden und Feiertagen
    • Erfahrungen in einer Spülküche und bei der Hausreinigung, insbesondere aber mit Reinigungsmitteln sind wünschenswert
    • Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft gegenüber den Gästen werden vorausgesetzt
    • Wohnortnähe zum Arbeitsplatz oder der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind wünschenswert

Was ist Ihr Aufgabengebiet?

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    Am Jugendhof Finkenberg übernachtet jedes Jahr eine Vielzahl von Gästen. Es werden bis zu 120 Mahlzeiten dreimal täglich, auch an Wochenenden und Feiertagen, zubereitet. Die Betriebszeit ist in der Regel von 7.00 Uhr bis 19.30 Uhr. Der Spüldienst erfolgt ganzjährig in einem Zwei-Schicht-System (Früh- und Spätdienst).

    Neben dem Spüldienst erfolgt der Einsatz auch in der Gebäudereinigung. Vorschriften bezüglich der Hygienebestimmungen, der Arbeitssicherheit sowie der Sauberkeit sind strikt einzuhalten.

Was bieten wir Ihnen?

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    Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit. Aus diesem Grund wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:

    • Betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. vergünstigte Firmenfitness-Angebote)
    • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    • Krisensichere Arbeitsplätze

Allgemeine Grundsätze?

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Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz.

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