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Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er umfasst 10 Kommunen und bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung. Zur Personalgewinnung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Sozialamt, Abteilung 50/4 „Hilfe zum Lebensunterhalt und Pflege in Einrichtungen/Grundsicherung in besonderen Wohnformen“ die Stellen einer/eines

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters (m/w/d)


in Teilzeit (19,5 Stunden) zu besetzen. Eine Eingruppierung kann bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen entsprechend der Stellenbewertung nach Entgeltgruppe 9c TVöD (vergleichbar Besoldungsgruppe A 10 LBesO A NRW) erfolgen. Der Dienstort ist Bergheim.

Was bringen Sie mit?

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    • Qualifikation für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (vormals: gehobener Dienst) oder
    • Abschluss der Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin/ zum Verwaltungsfachwirt (vormals: Angestelltenlehrgang II)

Was ist Ihr Aufgabengebiet?

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    • Gewährung von Leistungen zur Existenzsicherung in den besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG)
    • Bearbeitung von Neuanträgen und laufenden Fällen,
    • Prüfung und Verfolgung evtl. bestehender vorrangiger Ansprüche gegen andere Leistungsträger und sonstige Dritte
    • Beendigung laufender Fälle mit Antragsbearbeitung von Bestattungskostenübernahmeanträgen
    • Erhebung und regelmäßige Pflege von Daten in der aufgabenspezifischen Datensoftware OPEN-PROSOZ

Was ist außerdem wünschenswert?

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    • Der/die Sachbearbeiter/-in entscheidet überwiegend selbständig bei der Gewährung / Ablehnung von Hilfen, weshalb ein hohes Maß an Eigenständigkeit gefordert ist
    • Analytisches und abstraktes sowie ein kosten- und ressourcenorientiertes Denkvermögen
    • hohes Engagement
    • Verhandlungsgeschick
    • Durchsetzungsvermögen
    • ausgeprägte Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
    • Bereitschaft zu kooperativer und loyaler Teamarbeit
    • Bereitschaft, im Rahmen von zum Teil mehrtägigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Kenntnisse zu erwerben
    • gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
    • Fähigkeit und Bereitschaft zur termingebundenen Arbeit

Was bieten wir Ihnen?

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    Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit. Aus diesem Grund wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:

    • Gleitende Arbeitszeit
    • Möglichkeit der Heimarbeit
    • Eigener Betriebskindergarten
    • Betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. vergünstigte Firmenfitness-Angebote)
    • Vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
    • Attraktive Aufstiegschancen
    • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    • Krisensichere Arbeitsplätze

Allgemeine Grundsätze?

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Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz.

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