Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er umfasst 10 Kommunen und bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung.
Zum 01.12.2023 ist im Amt für Gebäudemanagement, Abteilung „Kaufmännisches Gebäudemanagement“, für die Maria-Montessori-Schule – Förderschule mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ – Am Siegesbach 10-22, 50321 Brühl mit der Unterstützung für das Karl-Schiller-Berufskolleg, Bonnstraße 200, 50321 Brühl, die Stelle als
Schulhausmeister/in (m/w/d)
in Vollzeit zu besetzen. Die Einstellung erfolgt zunächst im Rahmen eines Zeitvertrages für die Dauer von zwei Jahren mit der Möglichkeit einer unbefristeten Übernahme bei entsprechender Bewährung.
Eine Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 7 TVöD. Auf das Bestehen von besonderen tarifvertraglichen Regelungen für Schulhausmeister z.B. hinsichtlich der Arbeits- und Bereitschaftszeiten wird hingewiesen.
Der Aufgabenbereich umfasst die Betreuung des Schulgebäudes und der Außenanlagen. Dazu gehören u. a. die Übernahme des Schließdienstes, die Pflege der Außenanlagen einschließlich Winterdienst, kleinere Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten sowie allgemeine Hausmeistertätigkeiten.
Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit. Aus diesem Grund wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:
Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet, setzt aber die Bereitschaft voraus, die Arbeitszeit den dienstlichen Belangen anzupassen. Dies gilt insbesondere für die Bereitschaft zur Leistung des Winterdienst (01.11. -31.03.); die Wohnortnähe zum Arbeitsplatz wäre aus diesem Grund von Vorteil.
Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz.