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Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er umfasst 10 Kommunen und bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Amt für technischen Umweltschutz die Stelle einer/eines

staatlich geprüften Technikerin/staatlich geprüften Technikers (m/w/d)


in Vollzeit zu besetzen. Die Einstellung erfolgt unbefristet.

Eine Eingruppierung kann bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe EG 9b TVöD erfolgen. Dienstort ist Bergheim.

Was bringen Sie mit?

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    • Abschluss als staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Umweltschutz oder einer vergleichbaren Fachrichtung

Was ist Ihr Aufgabengebiet?

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    • Überwachung von abgrabungsrechtlichen Vorhaben inkl. Nassauskiesungen hinsichtlich wasser-, abfall-, boden- und immissionsschutzrechtlicher Anforderungen
    • Mitwirkung bei der Erteilung von Genehmigungen nach Abgrabungsrecht (Trockenauskiesungen) und Wasserhaushaltsgesetz (Nassauskiesungen) sowie Bundesimmissionsschutzrecht (Brecheranlagen)
    • Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen zur Beseitigung von Niederschlagswasser
    • Erteilung von Änderungsgenehmigungen nach Abgrabungsrecht, Wasserrecht (Nassauskiesungen) und Bundesimmissionsschutzrecht (Brecheranlagen)

Was ist außerdem wünschenswert?

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    • EDV-Kenntnisse, sicherer Umgang mit Office-Anwendungen
    • Möglichst Fachkenntnisse in den Bereichen Abgrabungsrecht, Wasserwirtschaft, Bundesimmissionsschutzrecht, Bodenschutzrecht
    • Fahrerlaubnis Klasse B und die Bereitschaft, den eigenen PKW gegen Kostenerstattung für Dienstfahrten einzusetzen
    • Zwingende Voraussetzung sind Erfahrungen und Erkenntnisse in mindestens einem der vorgenannten Bereiche
    • Erfahrung mit Verwaltungsverfahren
    • Freundliches, verbindliches und selbstsicheres Auftreten
    • Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten, Durchsetzungsfähigkeit, Konflikt- und Teamfähigkeit
    • Gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit

Was bieten wir Ihnen?

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    Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit. Aus diesem Grund wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:

    • Gleitende Arbeitszeit
    • Möglichkeit der Heimarbeit
    • eigener Betriebskindergarten
    • betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. vergünstigte Firmenfitness-Angebote)
    • vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
    • attraktive Aufstiegschancen
    • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    • krisensichere Arbeitsplätze

Allgemeine Grundsätze?

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Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet, jedoch muss die Bereitschaft bestehen, die Arbeitszeit den dienstlichen Belangen anzupassen.

Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz.

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