Der Rhein-Erft-Kreis ist ein Kreis im Westen Nordrhein-Westfalens im Regierungsbezirk Köln. Er umfasst 10 Kommunen und bietet als einer der größten Arbeitgeber in der Region vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Polizeiverwaltungsamt, Abteilung „Zentrale Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten“ im Aufgabengebiet „Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten“ eine Stelle als
Sachbearbeiter/in (m/w/d)
in Vollzeit unbefristet zu besetzen. Eine Eingruppierung kann bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen entsprechend der Stellenbewertung nach Entgeltgruppe EG 9b TVöD (vgl. A 9 LBesO A NRW) erfolgen. Dienstort ist derzeit noch Kerpen, ab Oktober Bergheim.
Die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis ist eine von 47 Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen mit rd. 820 Beschäftigten. Das Polizeiverwaltungsamt unterstützt die Polizei u. a. im Bereich der Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten.
Mit EPOS.NRW (Einführung von Produkthaushalten zur Outputorientierten Steuerung Neues Rechnungswesen) wird landesweit die kameralistische Haushaltsführung von der doppelten Buchführung inklusive Integrierter Verbundrechnung (IVR) abgelöst. Durch die Vielzahl an Führungs- und Einsatzmitteln sowie eigener Werkstätten musste EPOS.NRW für die Polizei erstmals um ein zusätzliches Logistik-Modul ergänzt werden. Durch die Einführung von EPOS.NRW wird das bisher genutzte Programm MACH c/s sukzessive von der Standardsoftware SAP ersetzt. Derzeit wird in zwei Buchungsprogrammen gearbeitet, wobei der Aufgabenschwerpunkt bei der Software SAP liegt. MACH c/s soll langfristig abgeschafft werden.
Im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung und -überwachung fallen insbesondere folgende Aufgaben an:
Darüber hinaus gehören zum Aufgabengebiet der Stelle die Aufgabenbereiche:
Der Rhein-Erft-Kreis arbeitet stetig an der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit. Aus diesem Grund wurden bereits vielfältige Angebote zur Attraktivitätssteigerung geschaffen:
Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet, jedoch muss die Bereitschaft bestehen, die Arbeitszeit den dienstlichen Belangen anzupassen.
Der Rhein-Erft-Kreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Gleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan des Rhein-Erft-Kreises. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen oder die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes bereits erfüllt sind. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bewerbungsunterlagen, die als unverschlüsselte E-Mail übersandt werden, sind auf diesem Weg gegen unbefugte Kenntnisnahme oder Veränderung nicht geschützt. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.rhein-erft-kreis.de/datenschutz.